An vielen Stellen von Seligenstadt entstanden, entstehen und sind geplant: Gebäude, die nicht in unser liebens- und lebenswertes Stadtbild passen.

Es fehlt ein Stadtentwicklungsplan. Bauträger und Investoren haben das Zepter in die Hand genommen. Die vorgeschlagene Bahnhofsgeländebebauung brachte das Fass zum Überlaufen.

Wir sind unabhängige Bürger und setzen uns, zusammen mit anderen Vereinen, für die Erhaltung unseres Stadtbildes ein.


Wir fordern:
- einen Stadtentwicklungsplan mit Handlungskonzept für Seligenstadt
- die vorgezogene Bürgerbeteiligung bei jeder Art von Bauleitplanung
- behutsamen Umgang mit dem Stadtbild, dem baulichen Erbe früherer Generationen
- keine vorhabenbezogenen Bebauungspläne, die nur der Gewinnoptimierung dienen
- eine Baumschutzsatzung für unsere Stadt

Zeigen Sie Flagge und erwerben Sie ein T-Shirt der BI. (link)
Informieren Sie sich zum politischen Betrieb in unserer Stadt im Ratsinfo (link)


Montag, 4. März 2013

Deutscher Städte und Gemeindebund zum Thema BÜRGERBETEILIGUNG

Unter folgendem Link POSITION bezieht der Deutsche Städte- und Gemeindebund Stellung zum Thema BÜRGERBETEILIGUNG.
Eine Pflichtlektüre für alle unsere gewählten Volksvertreter, wie wir meinen. Uns spricht das Papier jedenfalls aus der Seele.

Offener Brief an den Hessischen Städte- und Gemeindebund


Sehr geehrter Herr Schelzke,

am Montagabend, dem 18.2.2013 durften wir im HFWI-Ausschuss den Ausführungen von Florian Christopher Weber, Jurist des HSGB zum Vorkaufsrecht der Stadt Seligenstadt für das Bahngelände lauschen.

Ausführlich wurde erläutert,
-dass die Stadt in unserem Fall kein Vorkaufsrecht hat,
-dass das einer der am häufigsten vorkommenden Fehler sei,
-dass man sich nicht dafür schämen muss,
-dass es keine Möglichkeit gibt, die Berechtigung für das Vorkaufsrecht im Nachhinein herzustellen
-dass der Beschluss zurückgenommen werden muss, da er gegen geltendes Recht verstößt
-dass es dem Investor gegenüber eine Haftung aus Amtshaftung gibt
-dass der Investor einen Anspruch auf Entschädigung hat, wie Vorhaltekosten von Darlehen oder des Verlustes, der ihm durch die entgangene Bebaubarkeit entstanden ist
-dass ein rechtswidrig ausgeführtes städtisches Vorkaufsrecht, welches weder vom Investor noch von der Bahn angefochten wird, letztlich auch ein Verwaltungsakt mit Bestandskraft werden kann

Aus dem Publikum wurde an Herrn Weber die Frage gestellt, ob der Investor aufgrund der Chronologie, dass am Tag vor der Annahme des Kaufangebotes eine Veränderungssperre und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den ruhenden Verkehr, den Personennahverkehr, sowie für Grünflächen für dieses Grundstück beschlossen wurde und er somit wohlwissentlich, dass er es nicht bebauen kann, gekauft hat, überhaupt Anspruch auf Entschädigung durch entgangene Bebaubarkeit hat.
Die Antwort von Herrn Weber ließ leider nicht erkennen, dass ihm diese Terminchronologie überhaupt bekannt war. Aus diesem Grund gehörte die Betrachtung dieser Umstände auch nicht zur Aufgabenstellung seines Gutachtens und selbst, wenn er davon ausgeht, dass voraussichtlich ein Entschädigungsanspruch besteht, könne er das nicht abschließend sagen.
Da wir uns seit fast einem ¾ Jahr intensiv dafür einsetzen, dass die Stadt das Bahngelände selbst und vor allem zur Herstellung eines P&R-Parkplatzes entwickelt, Sie selbst sogar die Diskussion der Bürgerversammlung zum gleichen Thema geleitet haben, hatten wir gehofft, mit unserm Schreiben an Sie vom 8.2.2013 den Anstoß zu geben, dass auf all diese besonderen Begebenheiten in der Beurteilung des Rechtsgutachtens Rücksicht genommen wird.  
Hätten diese doch die mögliche Entschädigungspflicht stark eingrenzen können und so auch Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Stadtverordneten zur Rücknahme des Beschlusses nehmen können.

Vollkommen unklar ist jetzt, bei welcher Handlungsweise der für die Stadt entstandene finanzielle Schaden größer ist. Bei der Ausnutzung des Vorkaufsrechtes zum selbst festgesetzten Grundstückspreis für ruhenden Verkehr, etc. und einer wahrscheinlich eher geringen Entschädigungspflicht dem Investor gegenüber oder bei den Preisverhandlungen der Stadt mit selbigem zum Erwerb des Grundstückes zum Verkehrswert.

Wir würden uns über eine nachträgliche Stellungnahme zur Rechtslage in Bezug zur vorhandenen Terminchronologie sehr freuen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen

Vorstand der Bürgerinitiative Stoppt die Stadtbildzerstörung

Freitag, 1. März 2013

Babenhausen macht es vor

(zum Vergrößern bitte anklicken)

Aus der OP vom 19.2.2013

Sieh' einer an, die stellen sich besser an.


Unsere Stadt wächst ... mit Singles

(zum Vergrößern bitte anklicken)
Gefunden in der neusten Ausgabe des "Der Seligenstädter"


Wie bitte? 727 Familien mit 976 Personen??

Eine Familie besteht aus mindestens einem Kind. 
Das heisst 727 * 3 = 2181 Personen.
Gehen wir nur von Alleinerziehenden aus, würde das 1454 Personen bedeuten.

Aber da stand doch 976 Personen?! Komisch.

Tut uns leid, aber da sind wenige Familien zugezogen, da sind überwiegend Singles zugezogen.  
Laut Rechnung des Artikels besteht eine Familie aus 1,34 Personen, also unter 2 Personen im Schnitt.

Wir meinen: Der Autor des Artikels oder die Quelle der Zahlen sollte sich etwas mehr mit Demografie beschäftigen. Dann klappt's auch mit den Zahlen...


jaja, und dann kommen wieder die Bemerkungen, dass es keine Kinder mehr gibt. Es gibt sie und sie sind unsere Zukunft. Seligenstadt würde gut daran tun echte Familien anzulocken. Das ist die Zukunft von Seligenstadt.